Dürfen TOR Exitnode Betreiber keine eigene Meinung haben?

Eine Reihe von österreichischen Medien hat Bericht erstattet, auch mit Bezugnahme auf unser “anonymes” Blog.
So berichtet etwa die Futurezone:

Begründet wurde die Beitragstäterschaft, laut einem Bekannten W.s unter anderem damit, dass er im Rahmen eines Interviews bei einer Konferenz auf die Frage, ob ihm bewusst sei, dass Tor auch zur Verbreitung von Kinderpornografie genutzt werden könne, geantwortet habe: “I don’t give a fuck.” (sinngemäß: “Es ist mir egal.”)

Der Standard beruft sich auf die Futurezone.

Die Kleine Zeitung hingegen schreibt

Denn über seine Rechneranlage hatte ein Unbekannter zumindest ein Kinderpornofoto verschickt.

[…]

Bei der Datenauswertung fand man “zumindest eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person“, sagt ein Staatsanwalt. Und es existiert ein Gesprächsprotokoll: Der Angeklagte habe seinem Gegenüber erklärt, es würde ihn nicht kümmern, wenn jemand das Netz für Kinderpornografie missbrauchen würde.

Aus dem Interview mit dem Verurteilten erfährt man folgendes

 The server running the exit node in question, was in Poland, and was already disabled since I moved to a different ISP. Only my flat was raided, which resulted in confiscation of around 20 computers

[…]

My colocated servers have not been taken, most likely as they are outside of EU jurisdiction (Liechtenstein, US, Hong Kong). It is of course possible that they are being wiretapped by now.

[…]

Additionally, I was accused of sharing (and possibly producing) child pornography on a clearnet forum via an image hosting site that was probably tapped.

Jetzt nochmal zum ganz langsam mitschreiben. Der Bericht der Kleinen Zeitung unterscheidet sich in einem ganz wesentlichen Punkt von der Darstellung in der futurezone, und zwar folgendem:

Bei der Datenauswertung fand man “zumindest eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person“, sagt ein Staatsanwalt.

Der Server um den es ging, stand also in Polen. Er wurde Monate vor der Hausdurchsuchung im Rahmen einer Ermittlung gegen den organisierten Kindesmissbrauch observiert und Monate vor der Hausdurchsuchung gesiedelt. Angeblich wurde ein einziges Bild gefunden.

Das wirft einige sehr interessante Fragen auf:

Warum schreiben manche JournalistInnen immer noch von “Kinderporno” wenn es um den Missbrauch von Kindern und dessen Darstellung geht? Hat sich das noch nicht bis in die Redaktionen durchgesprochen?

Wie kann es sein, dass ein einziges “belastendes Bild” im Rahmen der “Datenauswertung” gefunden wird, jedoch weitere Hinweise auf Täter dieses organisierten Kindesmissbrauchsrings nicht zu den Ermittlungserfolgen gehören? Weil vielleicht der Großteil dieses Materials im “offenen Web” gehandelt wird?

Welche ausländischen Behörden haben hier Hinweise im Rahmen welcher internationalen Operation gegeben? 

Hat die private Meinung des Verurteilten, die angeblich aus einem Chatlog stammt, etwa dazu geführt, dass er als Beitragstäter verurteilt wurde?

 

Keine Berufung

Das erste Statement des Verurteilten findet sich hier.

Warum es keine Berufung geben wird, hängt wohl auch mit dem österreichischen Rechtssystem zusammen: Der Angeklagte wurde ganz einfach nach Strich und Faden fertig gemacht:

  • Er steht jetzt vor dem finanziellen Ruin.
  • Sein ganzes privates und berufliches Umfeld wurde in das Verfahren rein gezogen, überwacht, befragt.
  • Er kann mit dem Urteil leben, da es nicht auf einem Strafregisterauszug aufscheinen wird.

Offen ist, wer von Euch mitlesenden Betreibern von Jabberservern, Tor Exit Nodes oder Relays, OwnCloud Betreibern, der nächste Präzendenzfall werden wird.

 

 

Was bedeutet dieses Urteil?

Es gab bereits erstes tolles Feedback zu unserem ersten Beitrag. Hier ein Statement:

“Blackout Austria betreibt Tor-Panikmache”

Weil ein “Richter erstinstanzlich Scheisse gebaut hat, geht die Panikmache los“. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Hier ein kleines Gedankenexperiment: Man stelle sich vor, das Verfahren zieht sich über mehr als anderthalb Jahre, man wird als Angeklagter überwacht, sein Leben wird auf den Kopf gestellt, Finanzen werden geprüft, am Ende der ersten Instanz steht man dann vor dem finanziellen Ruin. Das ist natürlich ein “rein hypothetisches Beispiel”, das nur der Panikmache dient.

Dies bis zur letzten Instanz durchzustehen kann natürlich an finanzielle Grenzen führen. Es ist nicht gesagt, dass aus der Verurteilung eines Tor Exit Betreibers dann folgt, dass automatisch alle Tor Exit Betreiber sich schuldig machen. Es handelt sich schlicht und einfach um einen Präzendenzfall, der ziemlich sicher Rechtskraft erlangen wird.

Wer allerdings im Zuständigkeitsgebiet des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz zum Beispiel einen offenen WLAN Hotspot oder ähnliches betreibt, über den ein Nutzer Kinderpornografie auf ein tschechisches Forum hochlädt, gegen den dann im Zuge eines Rechtshilfeverfahrens ermittelt wird, der kann sich dann fragen, wer die Kosten für Anwälte und Sachverständige übernimmt, bis zur letzten Instanz.

Diese Frage würde ich gerne im Rahmen dieser Veranstaltung im Metalab in Wien beantwortet haben. Ebenso könnte man die zukünftigen Vereinsvorstände der Tor Freunde fragen, ob sie nicht gleich pauschal ihr Eigentum auf die anfallenden Prozesskosten verpfänden, für den Fall dass es zu einem Strafprozess kommt, weil, wir wissen ja, das ist alles nur Panikmache, es gibt für Dienstbetreiber kein Risiko, also gibt es auch für Vereinsvorstände kein finanzielles Risiko, oder?

Natürlich ist nicht gesagt, dass etwa das Landesgericht für Strafsachen in Wien nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, als etwa das Landesgericht für Strafsachen in Graz, oder Innsbruck. Das Gegenteil ist mit diesem Urteil aber wahrscheinlicher geworden.

Das Problem liegt nämlich in der Urteilsbegründung, bei welcher dem §12 StGB eine höhere Wertigkeit beigemessen wurde, als dem §13 des ECG. Das bedeutet: Ein Dienstbetreiber macht sich mitschuldig, weil er weiß, dass strafbare Inhalte vermittelt werden könnten.

Was also tun?

Nachdem es in Österreich noch keinen Sascha Lobo gibt, der als Repräsentant für die “Netzgemeinde” den Marsch durch die Institutionen antreten möchte, diese Geschichte auch von vermeintlichen Unterstützern als “Panikmache” entlarvt wird, könnte es durchaus sein, dass es sich bei diesem Vorfall um eine weitere Anekdote im Sommerloch der österreichischen Öffentlichkeit handelt.

Es könnte aber auch passieren, dass im Aufwind des Erfolges gegen die Vorratsdatenspeicherung und im Bewusstsein, dass die nächste große Herausforderung bevorsteht, die schweigende Mehrheit der “Netzgemeinde” sich endlich überwindet, und sich überlegt, einen Verein, der sich für EURE Freiheit im Netz einsetzt eine finanzielle Unterstützung bereit stellt. Exemplarisch seien hier die IFNF genannt oder der AK Vorrat, zwei Minivereine, die sich im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung wirklich mehr verdient haben, als nur den leisen und bewundernden Applaus der netzpolitischen Redakteure und ihrer LeserInnen im Standardforum o.ä.

Das erste Ziel muss sein, bis zum nächsten “Präzedenzfall” ausreichend finanzielle Unterstützung beisammen zu haben, um den Weg durch die Instanzen zu gehen.

Sonst sehen wir uns wieder, bei der nächsten “Panikmache”.

To Whom It May Concern – English version

Hier geht es zur deutschen Version.

June 30th, 2014 marks a turning point for Austria. Not only was the Vorratsdatenspeicherung (data retention) terminated preliminarily for good (no, really), the operation of TOR exit nodes supposedly was also declared a criminal offense by a regional criminal court. The accused was operating a TOR exit node which was being used fraudulently by a third party to transmit content of an illegal nature.

According to rumors reports the accused, the judgement was based on §12 of the Austrian penal code:
“Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.”
(translation: Not only the immediate perpetator commits a criminal action, but also anyone who appoints someone to carry it out, or anyone who otherwise contributes to the completion of said criminal action.)

A possible interpretation would be, that The operator of an exit node is guilty of complicity, because he enabled others to transmit content of an illegal nature through the service.

This is a potential reversal in Austrian legal practice, where up to now the opinion was held that a service provider is not responsible for the transmitted content (according to the austrian E-Commerce-Law)

Until we have a binding judgement, it is a sensible precaution to turn off hosted services where data from third parties is transmitted (like Jabber, IRC, VPN, FTP, TOR exit nodes, TOR RELAYS!! …); at least temporarily. Whether this judgement only applies to natural persons or legal persons as well cannot be said at this time, as the judgement is not yet available in writing.

Futhermore it is still unclear, if the judgement will become binding and we hope fervently for a change of it on appeal.

Updates:
– The regional criminal court refered to is the Landesgericht für Strafsachen in Graz.
An independent source The accused has verified this judgement to be based on §12 StGB (penal code).

To Whom It My Concern

Der Text wird laufend upgedated. Updates am Ende des Textes.

Click for english version.

Der 30.6.2014 markiert einen Wendepunkt in Österreich. Nicht nur wurde die Vorratsdatenspeicherung vorläufig endgültig, für immer, echt echt ehrlich, gekübelt, sondern in einem erstinstanzlichen Urteil eines Straflandesgerichtes in Österreich wurde angeblich der Betrieb von Tor Exit Nodes für strafbar erklärt. Der Beschuldigte betrieb einen Tor Exit Node, der zur Vermittlung strafbarer Inhalte durch Dritte miszbraucht wurde.

Gerüchten Berichten Dem Gedächtnisprotokoll des Verurteilten zufolge begründete der Richter das Urteil mit  §12 des Strafgesetzbuches:

Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.

Eine mögliche Interpretation ist: Der Betreiber des Tor Exit Nodes hat sich somit laut Auslegung des Richters der Beitragstäterschaft schuldig gemacht, und zwar weil er es ermöglicht hat, dass Inhalte strafbaren Charakters über den Dienst vermittelt wurden.

Dies stellt womöglich eine Wende in der Rechtssprechung dar, bei der sich bis jetzt die Rechtsmeinung hielt, dass ein Dienstanbieter für die vermittelten Inhalte nicht verantwortlich ist (lt §13 des E-Commerce Gesetzes)

Bis zum Vorliegen des schriftlichen Urteils ist es deshalb also eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme, etwaige Serverdienste (Jabber, IRC, VPN, FTP, Tor Exit Nodes, Tor Relays!!! …) bei welchen Dateien Dritter vermittelt werden, zumindest vorläufig vom Netz zu nehmen. Ob von diesem Urteil nur Privatpersonen oder auch juristische Personen betroffen sind, lässt sich mangels Vorliegen des schriftlichen Urteils noch nicht sagen.

Weiters ist auch noch unklar, ob das Urteil Rechtskraft erlangen wird und wir hoffen inständig auf eine Änderung des Urteils durch das Berufungsgericht.

Weder Staatsanwalt noch Beklagter haben Rechtsmittel angekündigt.

Disclaimer: Wir erheben keinen weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch handelt es sich bei diesem Angebot um eine Dienstleistung, die rechtsverbindliche Ratschläge erteilen kann, oder erteilen will. Alle Die meisten Einige Manche Annahmen beruhen derzeit auf Gerüchten. 

Updates: 

– Bei dem im Text genannten Gericht handelt es sich um das Landesgericht für Strafsachen in Graz.

– Bestätigt: Urteil basiert auf §12 StGB

– Bestätigt: Staatsanwalt hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.